Ausweise & Dokumente
Meldewesen
In Österreich ist jeder neue Einwohner und jede Änderung des Wohnsitzes (Haupt- und Nebenwohnsitz) meldepflichtig. Innerhalb von 3 Tagen nach Einzug oder Auszug muss daher eine An- bzw. Abmeldung an das Gemeindamt erfolgen. Auch Namensänderungen (z. B. nach Heirat oder Scheidung) müssen gemeldet werden. Dafür haben Sie allerdings 3 Monate Zeit. Das Meldeamt ist hier die Anlaufstelle. Dort erhalten Sie außerdem jederzeit eine Meldebestätigung, z.B. zur Vorlage bei diversen Behörden, für Bewerbungen etc.
An- und Abmeldungen müssen persönlich in Meldeamt getätigt werden. Bei Meldungen durch eine VertreterIn muss die vertretende Person einen Reisepass vorweisen. Schriftliche Meldungen akzeptiert das Meldeamt gegen eine Eingabegebühr von 14,30 Euro. Zu jeder Anmeldung bringen Sie bitte einen ausgefüllten Meldezettel mit. Das Formular finden Sie untenstehend.
Zusätzlich benötigen Sie:
- einen Lichtbildausweis, aus dem die Staatsbürgerschaft hervorgeht
- evtl. urkundlicher Nachweis akademischer Grade
- Reisepass bei nicht österreichischen Staatsbürgern
- Lichtbildausweis des Anmeldenden und Geburtsurkunde des Neugeborenen
- Heiratsurkunde bei Adressänderung nach Eheschließung
- Scheidungsurkunde bei Adressänderung nach Scheidung
Die Anmeldung kann als Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz erfolgen. Als Hauptwohnsitz zählt jener Wohnsitz der den Mittelpunkt ihres Lebens bildet und an dem Sie sich überwiegend aufhalten.
Bei einem Umzu innerhalb Österreichs erledigt das Meldeamt ihres neuen Wohnsitzes mit der Anmeldung gleichzeitig auch die Abmeldung vom alten Wohnsitz.
Die An- und Abmeldung ist kostenlos. Bei schriftlichen An- und Abmeldungen wird eine Eingabegebühr von 14,30 Euro verrechnet. Die Gebühren für Meldebestätigungen richten sich nach dem Verwendungszweck.
Gebührenfrei sind Meldebestätigungen für:
- Notstandshilfeansuchen
- Arbeitslosenansuchen
- Pensionsanträge
- Krankenkassenanträge
- Anträge an Krankenanstalten
- Bundesheer
Alle Meldebestätigungen für sonstige Zwecke kosten 2,10 Euro.
Der österreichische Reisepass
Für den Grenzübertritt ist ein Reisepass oder Personalausweis erforderlich. Außerdem dienen Reisepass bzw. Personalausweis als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gelten Reisepass und Personalausweis sowie andere Identitätsausweise als amtliche Lichtbildausweise.
Für einen Passantrag werden folgende Unterlagen benötigt:
ohne Reisepass oder Personalausweis / über 5 Jahre abgelaufener Reisepass oder Personalausweis
- Geburtsurkunde
- ein Passbild (Hochformat ca 3,5 x 4,5 cm)
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- eventuell Heiratsurkunde
- eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
- amtlicher Lichtbildausweis oder einen Identitätszeugen
bei abgelaufenem Reisepass
- alter Reisepass
- ein Passbild (Hochformat ca 3,5 x 4,5 cm)
mit Personalausweis
- Personalausweis
- ein Passbild (Hochformat ca 3,5 x 4,5 cm)
bei geänderten Personaldaten
- alter Reisepass
- Geburtsurkunde
- ein Passbild (Hochformat ca 3,4 x 4,5 cm)
- eventuell Heiratsurkunde
- auf den neuen Namen lautender Staatsbürgerschaftsnachweis
- urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Expresspass
Auf Wunsch wird auch ein Expresspass ausgestellt, der sowohl in der Produktion als auch bei der Zustellung bevorzugt behandelt wird.
Spezielle Passfotos
Sie brauchen für Ihren Reisepass spezielle Passfotos. Andere Fotos sind leider nicht verwendbar. Passtaugliche Fotos erhalten Sie im Fotofachgeschäft bzw. an Fotoautomaten, die mit einem speziellen Aufkleber gekennzeichnet sind.
Kosten
Reisepass | € 75,90 |
Kinderpass Kinderpass bis zum 2. Lebensjahr |
gratis |
zwischen dem 2. und dem 12. Lebensjahr | € 30,00 |
Expresspass: | € 100,00 |
Gültigkeit
Kinder bis 2 Jahre | 2 Jahre |
Kinder 2 bis 12 Jahre | 5 Jahre |
Kinder ab dem 12. Lebensjahr | 10 Jahre |
NEU!
Im Juni 2012 verlieren alle noch bestehenden Kindereintragungen ihre Gültigkeit. Jedes Kind benötigt dann einen eigenene Reisepass! Bitte denken Sie rechzeitig vor Urlaubsantritt an die neuen Reisepässe!
Der Personalausweis
Seit Jänner 2002 kann der Personalausweis im Scheckkartenformat beantragt werden. Mit dem neuen Personalausweis besitzen Sie ein Dokument, mit dem Sie jederzeit Ihre Identität nachweisen können und einen Reisepassersatz haben, der in 32 Staaten Europas als Reisedokument gilt.
Ein Personalweis wird mittels eines Formulares, welches Sie auf dem Gemeindeamt erhalten, beantragt. Zusätzlich müssen Sie dem Antrag folgende weitere Unterlagen beilegen.
ohne gültigen Personalausweis oder Reisepass / über 5 Jahre abgelaufener Reisepass oder Personalausweis
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- ein Passbild
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
- amtlicher Lichtbildausweis oder einen Identitätszeugen
mit gültigem Reisepass
- Reisepass
- ein Passbild
mit abgelaufenem Personalausweis
- alter Personalausweis
- ein Passbild
bei geänderten Personaldaten bzw. Namensänderung
- alter Personalausweis
- Geburtsurkunde
- ein Passbild
- Heiratsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis (auf den neuen Namen lautend)
Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises beträgt zehn Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Die nachträgliche Änderung von Personaldaten (z.B. Namen, akademischer Grad, etc.) ist nicht möglich. Bei geänderten Daten muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
Gebühren
Personalausweis: € 61,50
Für Kinder im Alter von 2-16 Jahren: € 26,30
Die Strafregisterbescheinigung
Für viele Tätigkeiten und Berufe (z.B. Ausstellung eines Gewerbescheins, Aufnahme in ein Sicherheits- oder Bewachungsunternehmen) ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung, die keine Verurteilungen enthält, erforderlich. Die Strafregisterbescheinigung hat eine Gültigkeit von drei Monaten. Das Strafregister ist ein zentral geführtes Register aller strafgerichtlichen Verurteilungen. Für die Führung des Strafregisters ist die Bundespolizeidirektion Wien zuständig.
Im Strafregister sind vor allem enthalten:
- alle rechtskräftigen Verurteilungen durch österreichische Strafgerichte
- alle rechtskräftigen Verurteilungen österreichischer StaatsbürgerInnen
- alle rechtskräftigen Verurteilungen durch ausländische Gerichte von Personen, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben
- alle sich auf diese Verurteilungen beziehenden Entscheidungen inländischer und ausländischer Strafgerichte
Für eine Strafregisterbescheinigung müssen Sie folgende Dokumente mitbringen.
- amtlicher Lichtbildausweis
Die Tilgung gerichtlicher Verurteilungen tritt mit Ablauf der Tilgungsfrist kraft Gesetzes ein, d.h. sowohl die getilgte Verurteilung als auch die den/die Verurteilte/n betreffenden Daten werden aus dem Strafregister gelöscht. Ausnahme hiervon bilden lebenslange Freiheitsstrafen. Eine getilgte Verurteilung darf weder in Strafregisterauskünfte und -bescheinigungen aufgenommen noch darin auf irgendeine Art ersichtlich gemacht werden.
Gebühren:
Ohne Angabe eines Verwendungszwecks: € 28,90
Zur Vorlage bei einer bestimmten Person/Firma/Amt: € 15,70