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Amtstafel



Amtsignatur


Um Verfahren auch elektronisch abwickeln zu können, bringt die Gemeinde Sibratsgfäll auf Schreiben die Amtssignatur gemäß § 19 E-Government-Gesetz an. Damit wird kenntlich gemacht, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde Sibratsgfäll handelt.

Die Amtssignatur gewährleistet die Erkennbarkeit der Herkunft des Dokuments und dessen Prüfbarkeit.

Die Amtssignatur setzt sich zusammen aus:
- einer Bildmarke
- dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist
- Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

 

Unter der Adresse https://pruefung.signatur.rtr.at/steht Ihnen ein Verfahren zur Prüfung der Amtssignatur in elektronischen Dokumenten zur Verfügung. Informationen zur Prüfung der Ausdrucke amtssignierter Dokumente erhalten Sie bei der Gemeinde Sibratsgfäll, Dorf 18, 6952 Sibratsgfäll.


Wahl:

Bundespräsidentenwahl 9. Oktober 2022

Am Sonntag, dem 9. Oktober 2022, findet die Bundespräsidentenwahl 2022 statt.
Hier erhalten sie erste Informationen zu Unterstützungserklärungen, Auflage Wählerverzeichnis, Wahlkarten und Wahlinformation. Weitere Details folgen.

Unterstützungserklärungen
Bis 2. September 2022, 17 Uhr, haben Wahlwerber*innen die Möglichkeit, die für die Kandidatur österreichweit notwendigen 6.000 Unterstützungserklärungen zu sammeln.Eine Unterstützungserklärung können wahlberechtigte Österreicher*innen mit Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde beim Bürgerservice des Gemeindeamtes unterschreiben.Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8 Uhr bis 12:00 Uhr

Wer ist in wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Österreicher*innen, die bis zum 9. Oktober 2006 geboren wurden (Vollendung des 16. Lebensjahres am Wahltag) und ihren Hauptwohnsitz spätestens am Stichtag, dem 9. August 2022, in unserer Gemeinde begründet haben.
Weiters sind Auslandsösterreicher*innen wahlberechtigt die sich in die Wählerevidenz eintragen ließen.

Wo kann ich wählen?
Alle wahlberechtigten Personen erhalten rund zwei Wochen vor der Wahl die „Amtliche Wahlinformation“ per Post zugesendet. Diese informiert Sie über Wahllokal und Wahlzeit und enthält weitere wichtige Informationen zur Wahl.
Ein Tipp: Wenn Sie die „Amtliche Wahlinformation“ zur Stimmabgabe ins Wahllokal mitnehmen, werden Sie schneller im Wählerverzeichnis gefunden und dadurch Ihre Zeit im Wahllokal verkürzt.

Briefwahl
Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem zuständigen Wahllokal wählen können (zum Beispiel wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Aufenthalts im Ausland), haben Sie die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.
Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte muss bis spätestens am Wahltag, dem 9. Oktober 2022, 17 Uhr, per Post, per Bote*in oder durch persönliche Abgabe bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte kann auch am Wahltag in einem Wahllokal in ganz Österreich während der Öffnungszeiten und bei jeder Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgegeben werden.

Wie beantrage ich eine Wahlkarte?
Einen Wahlkartenantrag können Sie ab sofort bis Mittwoch, den 5. Oktober 2022 schriftlich, (über wahlkartenantrag.at, E-Mail, Fax oder formloser schriftlicher Antrag) oder bis Freitag, den 7. Oktober 2022, 12 Uhr, persönlich beim Gemeindeamt stellen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Wahlkarten werden ab Mitte September 2022 ausgestellt, da erst ab diesem Zeitpunkt die kandidierenden Personen feststehen und daher die mit den Wahlkarten zu übermittelnden Stimmzettel für die Wahl vorliegen.
Die Wahlkarte wird per Post an Ihre Wohnadresse geschickt. Wenn die Wahlkarte an eine andere Adresse geschickt werden soll, müssen Sie die gewünschte Adresse im Antrag angeben.
Wahlkarten werden aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen als „Einschreiben“ versendet. Davon ausgenommen sind nur Wahlkarten, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (z.B. Handy-Signatur) beantragt werden. Bei diesen Anträgen können Sie auswählen, ob die Wahlkarte eingeschrieben oder nicht eingeschrieben versendet werden soll. Wenn Sie die Wahlkarte nicht eingeschrieben versenden lassen, erfolgt die Zustellung auf Ihre eigene Gefahr. Ein Duplikat für eine auf dem Postweg verloren gegangene Wahlkarte darf nicht ausgestellt werden.

Am Wahltag
Vergessen Sie bitte nicht, einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis etc.) zum Wählen mitzunehmen.
Haben Sie eine Wahlkarte beantragt, müssen Sie diese bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal – dies gilt auch bei der Stimmabgabe in Ihrem zuständigen Wahllokal – unbedingt mitnehmen, sonst können Sie im Wahllokal nicht wählen.
Die „Amtliche Wahlinformation“ ist kein Identitätsdokument. Wenn Sie die „Amtliche Wahlinformation“ zum Wählen mitnehmen, werden Sie schneller im Wählerverzeichnis gefunden.
Beachten Sie bitte die am Wahltag geltenden Corona-Virus-(COVID 19)-Bestimmungen für die Stimmabgabe im Wahllokal. Genaue Informationen dazu werden selbstverständlich rechtzeitig vor dem Wahltag veröffentlicht.

Allfällige Stichwahl
Wenn bei der Wahl am 9. Oktober 2022 kein*e Kandidat*in eine absolute Mehrheit erhält, findet am 6. November 2022 eine Stichwahl statt. Für diese Stichwahl gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen wie für den ersten Wahlgang. Wahlkarten für eine allfällige Stichwahl müssen gesondert beantragt werden. Eine Beantragung ist bis 2. November 2022 schriftlich oder bis 4. November 2022, 12 Uhr, persönlich möglich.
Die Wahlkarte für die Stichwahl darf aus bundesgesetzlichen Gründen erst ab dem 18. Oktober 2022 für die Briefwahl verwendet werden.

 



Aktuelle Volksbegehren zum unterschreiben finden Sie HIER(>Link)


Wie kann man für ein Volksbegehren im Eintragungsverfahren unterschreiben?

Als Stimmberechtigte oder Stimmberechtigter können Sie innerhalb des Eintragungszeitraumes Ihre Zustimmung zu einem Volksbegehren wie folgt geben:

  • in Form einer vor einer beliebigen Gemeinde geleisteten Unterschrift (unabhängig vom Wohnsitz, persönlich auf dem entsprechenden Formular; an Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen können die Eintragungslokale geschlossen bleiben);
  • via Internet mit einer qualifizierten elektronischen Signatur („Handy-Signatur“ bzw. Bürgerkarten).

Auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher können mit einer Bürgerkarten-Funktion nunmehr für ein Volksbegehren im Eintragungsverfahren unterschreiben.

Für den Fall, dass Sie vor einer Gemeindebehörde Ihre Zustimmung geben möchten, weisen Sie Ihre Identität mit Hilfe eines Dokuments (z.B.: Personalausweis, Pass, Führerschein, alle amtlichen Lichtbildausweise, nicht jedoch der Meldezettel) nach.

Die Beantragung einer Stimmkarte ist nicht mehr vorgesehen, da ein Volksbegehren im Eintragungsverfahren in jeder beliebigen Gemeinde und online unterschrieben werden kann.

Aktuelle:

Wiedergutmachung der COVID-19-Massnahmen, Black Voices, COVID-Maßnahmen abschaffen

(Eintragungszeitraum:  19. September bis 26. September 2022)

VB100 – Verlautbarung – Wiedergutmachung der COVID-19-Massnahmen, Black Voices, COVID-Maßnahmen abschaffen

VB101-A – Text mit Begründung – Wiedergutmachung der COVID-19-Massnahmen

VB101-B – Text mit Begründung – Black Voices

VB101-C – Text mit Begründung – COVID-Maßnahmen abschaffen


RECHT AUF WOHNEN

(Eintragungszeitraum:  19. September bis 26. September 2022)

VB100 – Verlautbarung – RECHT AUF WOHNEN

VB101-A – Text mit Begründung – RECHT AUF WOHNEN
 

GIS, Kinderrechte, Bargeldzahlung

(Eintragungszeitraum:  19. September bis 26. September 2022)


VB100- Verlautbarung Volksbegehren GIS_Kinderrechte_Bargeldzahung

VB101-A-Text-mit-Begruendung-GIS-Gebuehren-abschaffen
VB101-B-Text-mit-Begruendung-Kinderrechte-Volksbegehren
VB101-C-Text-mit-Begruendung-Uneingeschränkte-Bargeldzahlung


Sonstiges:

Öffentliche Bekanntmachung für Landwirte_ Interessentensuche Grundverkehrsgesetzes

Kundmachung _Ermittlung Schöffen und Geschwrenen für die Jahre 2023_2024

 


Finanzen:

Gebührenverordnung 2022



Bauverfahren:

Kundmachung Simon Peter Eberle  Mähmoos 224 Anbau bestehende Wohnhaus


Bauplätze

Information über erschlossene und gewidmete Baufächen für Erstwohnsitze sind in der Gemeinde erhältlich.
Tel. +43 5513 2112

 


Straßenpolizeiliche Verordnungen / Sperrstundenverlängerungen:


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