Familienzuschuss
Erhöhung des Familienzuschusses 2022– Entlastung für Familien
Damit das Leben leistbar bleibt investiert das Land Vorarlberg in verbesserte Wohn-, Familien- und Sozialleistungen.
Vorarlbergs Familien profitieren ab Oktober 2022 von der Erhöhung des Familienzuschusses:
- Der Mindestzuschuss wird von Euro 51,00 auf Euro 150,00 angehoben, also verdreifacht.
- Der Höchstzuschuss wird um fast 20 Prozent erhöht, von aktuell Euro 505,50 auf Euro 600,00 Euro.
- NUR FÜR OKTOBER 2022: Für alle Familien, die im Oktober 2022 den Familienzuschuss beziehen, gibt es eine einmalige zusätzliche Auszahlung des Familienzuschusses.
Alle Familien, die aktuell schon einen Familienzuschuss beziehen, müssen keinen neuen Antrag stellen. Die Erhöhung wird ab 1. Oktober 2022 automatisch angerechnet.
Antragsformulare, Informationen sowie ein unverbindlicher Familienzuschuss-Rechner sind unter www.vorarlberg.at/familienzuschuss abrufbar.
Weitere Informationen: www.vorarlberg.at/familienzuschuss
Der Familienzuschuss wird für jedes Kind unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für den maximalen Zeitraum von 18 Monaten gewährt.
Informationen zum Vorarlberger Familienzuschuss
Der Antrag auf Familienzuschuss MUSS bei Ihrem zuständigen Wohnsitz-Gemeindeamt eingebracht werden.
Was will die Landesregierung mit dem Familienzuschuss erreichen?
- Wertschätzung der Familie als wichtigstes Fundament der menschlichen Gesellschaft.
- Finanzielle Entlastung von Familien durch ein sozial ausgewogenes Zuschusssystem.
- Wahlmöglichkeit zwischen beruflichem Wiedereinstieg und Familienarbeit.
Wer ist anspruchsberechtigt – ab wann?
Der Familienzuschuss wird für jedes Kind unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für den maximalen Zeitraum von 18 Monaten gewährt, wenn
- das Kind den Hauptwohnsitz in Vorarlberg hat und die österreichische Staatsangehörigkeit besitzt oder als gleichgestellt im Sinne des § 3 Abs. 1 des Mindestsicherungsgesetzes gilt,
- das monatliche Familien-Nettoeinkommen nicht höher ist als die Einkommenshöchstgrenze (siehe Tabelle),
- bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften mindestens ein Einkommen aus einer Teilzeitbeschäftigung vorliegt.
Wie hoch ist der Familienzuschuss?
Der Familienzuschuss liegt monatlich zwischen Euro 50,00 und Euro 503,00, je nach dem so genannten gewichteten "Pro-Kopf-Einkommen" der Familie. Das heißt, die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Familien-Nettoeinkommen und der Zahl der Familienmitglieder.
Ermittlung des Familien-Nettoeinkommens:
Als Familien-Nettoeinkommen gelten alle Einkünfte
- der im gemeinsamen Haushalt lebenden Eltern (auch Lebensgefährte/in) und
- der im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder, so weit für diese Familienbeihilfe bezogen wird und diese Einkünfte der Unterhaltssicherung dienen (z. B. Alimente).
Berücksichtigt werden
- monatliche Nettoeinkünfte aus Einkommen (inkl. z.B. Überstunden, Urlaubs- und Weihnachtsgeld), Gehalt, Lohn, Pension einschließlich allfälliger Nebengebühren, sonstige laufende Bezüge usw.
- Wohnbeihilfe, Annuitätenzuschüsse, Unterhaltszahlungen für Eltern und Kinder (Alimente), Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Krankengeld u.ä.
Nicht berücksichtigt werden
- Familienbeihilfe (einschließlich Zuschlag nach dem Familienlastenausgleichsgesetz)
- Für Sonderbedarf gewidmete Leistungen, insbesondere Mindestsicherung, Pflegegeld oder Eingliederungshilfe, Lehrlingsentschädigung bis zu Euro 800,00 (Kinderfreibetrag) für im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder
Anhand der Tabelle inkl. Beispiele können Sie feststellen, ob und in etwa welcher Höhe für Ihr Kind ein Zuschuss gewährt werden kann.
Die exakte Höhe des Zuschusses wird die Landesregierung berechnen und Ihnen mitteilen.
Eine erste grobe Berechnung ist hier möglich: Berechnung des Familienzuschusses
Kontaktdaten
Jugend und Familie
Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Klostergasse 20, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 22175
F +43 5574 511 922195
jugend.familie@vorarlberg.at
Kundenverkehr: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung
Weitere Kontaktinformationen
Irene Vogler: +43 5574 511 22177
Claudia Bechter: +43 5574 511 22176
E-Mail: familienzuschuss@vorarlberg.at
Standortadresse: Landwehrstraße 1, 6901 Bregenz (1.Stock)
Postadresse: Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz